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Brandschutz

  • Entfernen von Verbrennungsrückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen.
  • Regelmässige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemässen baulichen Zustand und auf feuergefährliche Mängel.
  • Meldungen an den Eigentümer oder Betreiber und fristgerechte Überwachung der Abstellung der Mängel.
  • Kontrolle neu errichteter oder geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungs- und Bauvorschriften.
  • Überwachung der Feuerungsanlagen zur Sicherung und Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte.